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Bewerbung - Förderrichtlinien

Bewerben können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus allen Bereichen der Bildenden Kunst. Die Einrichtung wird von einem Förderverein ehrenamtlich geführt. An den Betriebskosten des Gebäudes müssen sich die Bewohner/innen mit monatlich 250 Euro beteiligen. Die Stadt Horb erhebt kein Zweitwohnsitzsteuer.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der künstlerische Beirat.

Erwartet wird von den Kunstschaffenden, dass sie sich mit Ausstellungen oder künstlerischen Aktionen ins Kulturleben der Region Horb einbringen. Bisher reichte dieses Engagement – in dessen Ausgestaltung die Stipendiaten völlig frei sind – von der Präsentation aktueller Arbeiten über öffentliche Installationen bis hin zu einem Medienkunstpreis. Die Richtlinien im Einzelnen:

 

1. ART DER FÖRDERUNG

Kunstschaffende aus allen Bereichen der Bildenden Kunst können sich für maximal drei Jahre um eine Atelierwohnung im Antonie-Leins-Künstlerhaus in Horb a. N. (Kreis Freudenstadt) bewerben. Das Haus umfasst drei Maisonette-Wohnungen, jeweils zwischen 50 und 65 Quadratmeter groß, die mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Unentgeltlich genutzt werden können von den Mietern auch das Gemeinschaftsatelier (ca. 105 m²) und der Hofraum (ca. 100 m²). Die Bewohner/innen beteiligen sich mit einem Beitrag von monatlich 250.- € an den Betriebskosten des Gebäudes.

Die Mietverträge sind auf einen längeren Zeitraum (mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre) angelegt, um den Bewohnern eine Phase intensiver künstlerischer Arbeit zu ermöglichen. Sie sind zugleich auf diesen Zeitraum begrenzt, um die künstlerische Vielfalt im Antonie-Leins-Künstlerhaus zu gewährleisten.

In den Mietverträgen ist außerdem geregelt, dass die Künstler/innen eigene Arbeiten mindestens einmal im Verlauf des Mietverhältnisses in der Region (z. B. in Horb oder Freudenstadt) ausstellen.

Über die Bereitstellung der Räume hinaus will der Förderverein den Mietern Möglichkeiten eröffnen, ihre Arbeit wirtschaftlich abzusichern und in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen ihren Gesichtskreis zu erweitern, etwa durch

  • Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen und Unternehmen aus der Region,
  • die Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule Freudenstadt,
  • einen Sommer-Workshop für Kunstinteressierte im Künstlerhaus,

 

2. VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG

Voraussetzungen für die Förderung sind eine abgeschlossene Ausbildung und ein überzeugender künstlerischer Leistungsnachweis der Bewerber/innen. Sie sollten ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

 

3. AUSSCHREIBUNG

Die Atelierwohnungen werden im Internet über die Website www.kuenstlerhaus-horb.de ausgeschrieben.

 

4. BEWERBUNGSVERFAHREN

Bewerbungen müssen online über das Bewerbungsformular auf der Website eingereicht werden. Sie sollen Biographie, Ausstellungsverzeichnis und eine Auswahl fotografischer Abbildungen der künstlerischen Arbeit/der Werke  umfassen.

Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits gefördert wurde, kann sich nicht noch einmal bewerben.

 

5. BEWILLIGUNGSVERFAHREN

Nach einer ersten Prüfung der Bewerbungen durch den Förderverein und der endgültigen Auswahl durch den künstlerischen Beirat ergehen die Bescheide an die Bewerber/innen. Eine Begründung gegenüber dem Bewerber / der Bewerberin ist nicht erforderlich.

 

6. AUFENTHALT

Die Aufenthaltsdauer kann ein, zwei oder drei Jahre betragen und wird von der Bewerberin/dem Bewerber im Bewerbungsformular im Voraus angegeben.

 

7. AUSSCHLUSS

Ein Einspruch gegen die Entscheidung des Beirats ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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